Erstberatung

Als ADAC Mitglied erhalten Sie bei mir eine fachkundige erste Beratung rund um die Themen Auto, Straßenverkehr und Reise. Die Kosten dieser Beratung sind bereits im ADAC Mitgliedsbeitrag enthalten.

Rechtsschutzversicherte oder Selbstzahler können sich ebenfalls gerne an mich wenden!

ADAC Vertragsanwalt - Rechtsanwalt - Fachanwalt für Verkehrsrecht

 

Netzwerk

Als unabhängige und frei praktizierende Rechtsanwältin bin ich auch für den ADAC tätig. Als ADAC Vertragsanwältin arbeite ich mit über 600 ADAC Vertragsanwälten und ADAC Vertrauensanwälten im Ausland eng zusammen.

Profitieren auch Sie von meinem Erfahrungs- und Wissensaustausch in diesem Netzwerk.

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Qualität

Als Fachanwältin beschäftige ich mich schwerpunktmäßig mit Verkehrsrecht. Ein intensiver, fachlicher Austausch mit dem ADAC und die regelmäßige Teilnahme an Fortbildungen sichern hierbei einen hohen Qualitätsstandard.

Vertrauen auch Sie auf die anerkannte und geprüfte Qualität einer Fachanwältin für Verkehrsrecht!

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Petra Schwarz-Gröning

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Verkehrsrecht
Fachanwältin für Familienrecht
ADAC Vertragsanwältin

RAin Petra Schwarz-Gröning ist tätig in der Kanzlei

Buss & Schwarz-Gröning

Hauensteinstr. 16
79713 Bad Säckingen

Telefon +49 (0) 7761 1051
Telefax +49 (0) 7761 4926

Tätigkeitsbereiche

Bußgeld- und Strafsachen, Unfallregulierung, Kaufrecht, Führerscheinangelegenheiten, Vertretung in allen Scheidungs- und Trennungsangelegenheiten einschließlich aller Folgesachen, Beratung Eheverträge und Vermögensauseinandersetzung

Zur Person

  • seit 1991 Rechtsanwältin in Bad Säckingen
  • seit 1997 Vertragsanwältin des ADAC
  • seit 2000 Fachanwältin für Familienrecht
  • seit 2007 Fachanwältin für Verkehrsrecht

Aktuelles

29.1.2024 – LG Nürnberg: Unfall zwischen Pedelec-Fahrer und Fußgänger auf Gehweg

LG Nürnberg vom 23.3.2023, Az. 6 O 68/22

Ein Pedelec-Fahrer befuhr einen Gehweg. Ihm begegnete ein Fußgänger und es kam zur Kollision. Der Fußgänger wurde nicht unerheblich verletzt und forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld.

Der Pedelec-Fahrer war der Ansicht, dass auch der Fußgänger eine Mitschuld gehabt habe, da er als Pedelec-Fahrer erkennbar gewesen sei.

Der Fußgänger forderte vollen Schadenersatz und die Sache ging vor Gericht.

Das LG Nürnberg entschied, dass der Pedelec-Fahrer allein hafte.

Es sei eine klare verkehrsrechtliche Regelung getroffen worden, indem ein Radweg eingerichtet und ausgeschildert war. Damit sei eine Nutzungspflicht für den Pedelec-Fahrer gegeben gewesen. Wenn er sich dann grob verkehrswidrig auf dem Gehweg bewege, scheide eine Mitschuld des Fußgängers aus, auch wenn ein Pedelec-Fahrer vielleicht erkennbar gewesen sei.

Der Pedelec-Fahrer musste zahlen.

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ADAC Clubjuristen Videos

YouTube – ADAC Clubjuristen Videos aus der Reihe "Recht? Logisch!"

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